Ist der Barterlass noch zeitgemäß?

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2017, Verfasser: Björn Lüssenheide

Ein gut gepflegter Bart bietet gewiss einen schönen Anblick und ist in letzter Zeit durchaus wieder angesagt. Vor allem in den jungen Generationen, auch bei Feuerwehrmännern, auch bei Atemschutzgeräteträgern... Grund genug den verstaubten Barterlass zu hinterfragen...

Es gab zu der Bartfrage bereits 1975 umfangreiche Untersuchungen mit dem Ergebnis Bärte und übermäßige Haarprachten zu verbieten, darauf beriefen sich die Barterlasse der Innenministerien. Da das Vorschriftenwerk für Atemschutzgeräteträger mittlerweile eindeutig ist, haben Barterlasse keine Bedeutung mehr und dürften großteils zurückgezogen sein -> doppeltes Papier. Gegenüber Dienstherren gab es in der Vergangenheit mehrere Klagen von Bartträgern: Alle Klagen wurden abgewiesen und die Dienstherren in der Auffassung Bärte etc. zu verbieten bestätigt.

Das Thema Haare vs. Atemschutz verfolgt die Feuerwehren weltweit seit Jahrzehnten. Auch in Deutschland gibt es entsprechende Anweisungen, z. B. die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - Atemschutz oder die DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten. Zitat aus der DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst: "Feuerwehrangehörige, die im Bereich der Dichtlinien der Atemschutzmaske einen Bart oder Koteletten tragen, sind als Atemschutzgeräteträger ungeeignet, dies gilt auch bei Überdruckgeräten. In den europäischen Normen und Gebrauchsanweisungen aller Hersteller sind ebenfalls Hinweise zu finden, dass die Dichtlippen der Innen- und Außenmaske störungsfrei anliegen müssen.

Der Konzern Dräger thematisierte die Probleme von Bartstoppeln unter Atemschutz in den "Dräger Nieuws Nederland 11/2016": Verbannte Bärte - De baard in de ban - Übersetzung.

Eine sehr gute Literaturquelle bietet das „Brauer - Handbuch Atemschutz“ im ECOMED-Verlag, dort sind auf 40 Seiten sämtliche Informationen zusammengetragen und mit weiteren Quellen belegt. Gutachten, Versuche und Gerichtsurteile wurden aufwändig recherchiert. Es wurden dabei unterschiedliche Bartlängen/-typen, diverse Masken, Normal- und Überdrucktechnik betrachtet.

Bei Atemschutzgeräteträgern mit glatter Rasur oder dezenten Oberlippenbärten kam es bei Versuchen lediglich zu kleinen Leckagen. Koteletten, aber auch Kinnbärte sind weitaus unsicherer. Messbare Veränderungen der Leckagewerte traten sogar bei Feuerwehrangehörigen mit 12-Stunden-Bärten auf, d. h. nicht das eine solche Veränderung unmittelbar zu gesundheitlichen Problemen führt. Sicher ist jedoch: Je glatter die Haut, desto höher die Abdichtung.

Es gibt weltweit keine uns bekannte Stellungnahme, die für Bärte im Atemschutz spricht. Selbst längere Haare an der Oberlippe oder auch Kinnbärte können die Funktion der Innenmaske/Ventile beeinträchtigen. Die zitierten Versuche wurden unseres Wissens übrigens nur mit Fünf-Punkt-Bebänderungen und unter "Laborbedingungen" durchgeführt. Helm-Masken-Kombinationen (2-Punkt) und Einsätze mit Stressfaktoren dürften noch eher zu Undichtheiten führen.

Die Diskussion zur Normal- und Überdrucktechnik ergibt, dass letztlich beide Systeme gleich dicht sein müssen. Haare im Bereich der Dichtungen führen zu Störungen. Bei Überdrucktechnik kommt es zudem zu übermäßigen und gefährlichen Luftabströmungen.

Maskenundichtheiten sind in der Unfalldatenbank Atemschutzunfaelle.eu mehrfach registriert. Insbesondere im Zusammenhang mit Überdrucktechnik kommt es durchaus zu kritischen Zwischenfällen, da gefährliche Luftverluste auftreten können. Gründe für die Undichtigkeiten sind nicht immer bekannt, da uns Detailinformationen zu oft verborgen bleiben. Hinweise fanden wir aber in einem Obduktionsbericht, nach einem tödlichen Atemschutzunfall: "Die Obduktion stellte einen kurz geschnittenen Vollbart und Rußanhaftungen an der Schleimhaut der Luftröhre und im Lungenschleim fest. Die toxikologische Untersuchung ergab, dass der Verunfallte an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben ist." (Ob der Bart ursächlich war, ließ sich nicht mehr klären.)

Zusammenfassung:

Haare im Bereich der Dichtlinien oder Dichtflächen von Atemanschlüssen sind nicht zulässig. Auftreten können Undichtheiten des Atemanschlusses am Gesicht und Funktionsstörungen von Ventilen der Atemanschlüsse. Dies kann bewirken, dass Leckagen nach Innen entstehen, wodurch Schadstoffe in die Atemluft dringen. Nach außen gerichtete Leckagen reduzieren die Einsatzzeit.

Rote Karte

Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können.

Atemschutzunfaelle.eu schließt sich damit den Predigern der vergangenen Jahrzehnte an und kann nur die perfekte Rasur empfehlen. Die Regelmäßigkeit der Rasur ist selbstverständlich individuell zu betrachten. Im Normalfall kann man sicherlich davon ausgehen, eine 24h-Schicht ohne "Zwischenrasur" zu überleben. Letztlich appellieren wir insbesondere an die Eigenverantwortung. Wer aufgrund seiner Tagesverfassung nicht 100%-ig tauglich ist, kann unter Atemschutz nicht sicher arbeiten: Rasur, Erkältung, (Rest-)Alkohol...

Prävention am Beispiel einer Werkfeuerwehr

Zur freundlichen Motivation der nebenberuflichen Werkfeuerwehrkräfte, die Rasur ernst zu nehmen, hat sich die WF Hoesch Hohenlimburg GmbH etwas nicht alltägliches einfallen lassen. Beginnt ein Atemschutzgeräteträger seinen Dienst unrasiert, wird ihm die rote Karte übergeben. Versehen mit überzeugenden Argumenten auf der Rückseite der Karte, soll auch der letzte Zweifler von der Notwendigkeit überzeugt werden.

Quelle: Oliver Wolff, stellvertretender Leiter Werksicherheit / Werkfeuerwehr Hoesch Hohenlimburg GmbH, Hagen/Westfalen - Kontakt: oliver.wolff@thyssenkrupp.com